
Überblick
Ziele
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Verbesserung der Versorgungsqualität
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Erfassung von Prädiktoren für unerwünschte Ereignisse und inadäquaten Interventionsergebnissen
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Eruierung von Kriterien zur Indikationsstellungen verschiedener INVUS-Prozeduren
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Vergleich von Effektivität und Risiko perkutaner (US-) und endoskopischer (EUS-) gestützter Interventionen
Umfang
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Laufzeit ab 12/2024 über 5 Jahre
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prospektive multizentrische Datenerfassung
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perkutane und endosonographisch gestützte Interventionen
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diagnostische und therapeutische Interventionen
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Erfassung von Prozeduren:
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Abdomen
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Thorax
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Gefäße
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Gelenke und Weichteile
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Grundlage
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Vorstudie mit mehr als 1.000 Interventionen (Berlin-Brandenurg-Studie)
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mehrfach evaluierte Module zur gut strukturierten Anwendung mit hohem Eingabekomfort und einer intuitiven Benutzeroberfläche
Ziele des Registers
Das Ziel des Registers ist die Generierung eines systematischen Datenpools, welcher ultraschallgestützte diagnostische und therapeutische Eingriffe verschiedener Fachdisziplinen und Interventionsgebiete beinhaltet. Die prospektiv erhobenen Daten bieten die Möglichkeit zur Auswertung von Komplikationsraten, zur Identifizierung von Risikofaktoren für komplikative Verläufe und von Einflussfaktoren auf das Interventionsoutcome. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Detektion von Spätkomplikationen wie beispielsweise infektiösen Ereignissen. Die Daten dienen als wissenschaftliche Basis zur Entwicklung von neuen Leitlinienempfehlungen.
Häufigkeit und Methoden-spektrum der INVUS-Prozeduren
Eine regelmäßige Durchführung und die Weiterentwicklung des Methodenspektrums von INVUS-Prozeduren ermöglichen eine präzisere Diagnostik und Behandlung. Durch eine breitere Anwendung unterschiedlicher Techniken kann das Behandlungsspektrum erweitert und der Patientenzugang zu effektiven, minimalinvasiven Verfahren verbessert werden.
Prozess- und Ergebnisqualität der eingesetzten INVUS-Prozeduren
Die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität stellt sicher, dass die angewandten Verfahren sowohl effizient als auch sicher sind. Die Standardisierung von Prozessen und die Evaluation der Ergebnisse führen zu einer höheren Verlässlichkeit und verringern Variabilitäten in der Behandlung.
Häufigkeiten von Sofort- und Spätkomplikationen
Ein detailliertes Monitoring der Komplikationsraten, sowohl unmittelbar nach der Intervention (Sofortkomplikationen) als auch langfristig (Spätkomplikationen), ist entscheidend für die Verbesserung der Versorgungsqualität. Besonders kritisch sind dabei Blutungs- und Infektionsereignisse, die durch gezielte Nachsorge minimiert werden können.
Prädiktoren für unerwünschte Ereignisse und inadäquate Interventionsergebnisse
Die Identifikation von Risikofaktoren und Prädiktoren für unerwünschte Ereignisse oder suboptimale Ergebnisse ermöglicht eine bessere Patientenaufklärung, eine präzisere Indikationsstellung und die Entwicklung von personalisierten Therapieansätzen. Dies führt zu einer Reduktion der Komplikationsraten und einer höheren Patientenzufriedenheit.
Effizienz von Maßnahmen zur Komplikationsprävention
Die Einführung und Evaluation von präventiven Maßnahmen zur Minimierung von Komplikationen ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssteigerung. Durch gezielte Schulungen, technische Innovationen und adäquate Nachsorgemaßnahmen können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und behandelt werden, was zu einer Verringerung der Komplikationen und einer insgesamt besseren Versorgung führt.
Kriterien zur Indikationsstellung verschiedener INVUS-Prozeduren
Eine präzise und evidenzbasierte Indikationsstellung ist grundlegend für den Erfolg der Behandlung. Die Festlegung klarer Kriterien, wann eine bestimmte INVUS-Prozedur angezeigt ist, verhindert unnötige Eingriffe und sorgt für eine optimale Nutzung der verfügbaren Verfahren. Durch eine regelmäßige Überprüfung der Indikationskriterien können Therapieentscheidungen kontinuierlich optimiert werden.
Häufige Fragen
Welche konkreten Vorteile habe Sie als teilnehmendes Krankenhaus?
Teilnehmende Studienzentren erhalten mit dem INVUS-Register eine kostenfreie Struktur für das eigene Qualitäts- und Risikomanagement ihrer ultraschallgestützten Interventionen durch die kontinuierliche Erfassung von Komplikations- und Ergebnisdaten. Leitlinienbasierte Qualitätsindikatoren, beispielsweise die in der S2k-Leitlinie geforderte Ausbeute diagnostisch adäquaten Materials ≥ 85% bei endosonographischen Feinnadelpunktionen, können mit den Registerdaten nachgewiesen werden. Bei Nichterreichen der Zielwerte unterstützt das Register die geforderte Analyse der gesamten Prozesskette von Materialgewinnung über -verarbeitung bis zur zyto- bzw. histopathologischen Befundung. Die Wirksamkeit daraus abgeleiteter Verbesserungsmaßnahmen kann in Echtzeit überprüft werden. Darüber hinaus ermöglicht das Register ein anonymes Benchmarking. Eigene Interventionsdaten können jederzeit mit den aggregierten Daten anderer Studienzentren verglichen werden. Diese Auswertungen eignen sich sowohl für internes Qualitätsmanagement als auch für externe Qualitätsberichte, Zertifizierungsprozesse und strategische Außendarstellung. Größere Zentren können die Daten zusätzlich für internes Benchmarking zwischen mehreren Untersuchern nutzen. Die Registerteilnahme kann zudem zur Erfüllung von Anforderungen bei DEGUM-Zertifizierungen von Studienärztinnen und -ärzten sowie Studienzentren beitragen und damit Zertifizierungsverfahren unterstützen. Wissenschaftlich eröffnet das Register die Möglichkeit zur Beteiligung an multizentrischen Publikationen. Projektleitende Studienärzte können bei aktiver Mitwirkung Co-Autorenschaften erwerben; weitere beteiligte Ärztinnen und Ärzte werden in Publikationen genannt. Ergänzend bietet die INVUS-Webseite eine Plattform zur Veröffentlichung eigener Kurse, Publikationen und zur Darstellung der Studienteilnahme, wodurch die Sichtbarkeit des Zentrums nach außen gestärkt wird.
Welche Interventionen sollen dokumentiert werden?
Im Register werden alle unter kontinuierlicher Ultraschallsicht durchgeführten perkutanen oder endosonographischen Interventionen dokumentiert. Aktuell stehen folgende Interventionsgebiete zur Verfügung: Abdomen inklusive Retroperitoneum und kleines Becken, extraabdominelle Interventionen (z.B. Lymphknoten), Thorax inklusive Mediastinum, Gefäßsystem, Gelenke und Weichteile.
Welche Einschlusskriterien müssen beachtet werden?
Folgende Einschlusskriterien sind definiert: - Durchführung einer Intervention unter kontinuierlicher Ultraschallsicht - Perkutan und transkavitär (endosonographisch) gestützte Interventionen - Diagnostische Interventionen (z.B. Flüssigkeits- oder Gewebeentnahme) - Therapeutische Interventionen (Drainagen, Ablations-, Sklerosierungs-, Markierungsverfahren, Gefäßzugänge) - Ambulante und stationäre Patienten - Keine Altersbeschränkung
Welche Ausschlusskriterien müssen beachtet werden?
Folgende Ausschlusskriterien sind definiert: - Diagnostische oder therapeutische Aszites- und Pleurapunktionen (inkl. Kathetereinlage von max. 2 h) - Transrektale Interventionen der Prostata - Interventionen der Mamma - Pränatale Interventionen - Fehlendes Einverständnis des Patienten zur Datenerhebung
Werden komplexe Aszites-und Pleuradrainagen dennoch erfasst?
Einfache Aszites- und Pleurapunktionen sind gemäß den Ein- und Ausschlusskriterien des Studienprotokolls grundsätzlich nicht Bestandteil des INVUS-Registers. Eine Erfassung erfolgt nur dann, wenn beide der folgenden Kriterien erfüllt sind: Die Intervention wird unter kontinuierlicher sonographischer Sicht durchgeführt. Es erfolgt eine Drainage mittels Katheter, welcher länger als 2 Stunden in situ verbleibt. Reine diagnostische oder kurzfristige Entlastungspunktionen ohne Katheterverbleib sind somit nicht einschlussfähig.
Wie ist der Unterschied zwischen Entlastungspunktion und Drainage im Register definiert?
Eine Entlastungspunktion ist eine einmalige, kurzzeitige Punktion eines flüssigkeits- oder gasgefüllten Kompartiments mittels Nadel mit dem Ziel der sofortigen Druckentlastung / Symptomlinderung bzw. diagnostisch-therapeutischen Entlastung, ohne Belassen eines Katheters mit meist nur geringer Fördermenge. Eine Drainage ist die Anlage eines Katheters, der über einen definierten Zeitraum (Stunden bis Tage) im Körper verbleibt, um Flüssigkeit kontinuierlich oder intermittierend abzuleiten.
Ist die Teilnahme am Register aufwändig?
Bei der Entwicklung der Online-Erfassungsmaske haben wir mit einer Firma zusammengearbeitet, die mehrere große Register in Deutschland erfolgreich betreut und auch das Endosonographie-Register mitentwickelt hat. Die Plattform des INVUS-Registers wurde während einer Pilotstudie bereits getestet und optimiert, so dass Ihnen eine gut strukturierte Anwendung mit hohem Eingabekomfort zur Verfügung steht. Natürlich investieren Sie auch etwas von Ihrem wertvollsten Gut: Zeit. Wir sind überzeugt, dass sich dies sowohl für Sie und Ihr Zentrum als auch in Hinblick auf den möglichen Erkenntnisgewinn lohnen wird.
Gibt es eine Mindestzahl an Patienten, die das Zentrum rekrutieren muss?
Nein. Auch kleinere Fallzahlen an Ihrem Studienzentrum sind interessant, da wir auch diesen Einflussfaktor auf die Komplikationsraten und Ergebnisqualität auswerten.
Unterliegt die Teilnahme der Patienten dem Datenschutz?
Ja. Die Patienten erhalten einen Aufklärungs- und Einwilligungsbogen. Es werden nur Daten von Patienten genutzt, die eine Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Die Datenschutzkonformität ist über die Einwilligungserklärung gewährleistet. Alle patientenbezogenen Daten werden pseudonymisiert. Jedes Zentrum hat nur Zugriff auf die Datensätze der „eigene Patienten“. Die Daten werden auf einem externen Server gesammelt und verwaltet, der nach den höchstmöglichen Sicherheitskriterien zertifiziert ist.
Wie erfolgt die Dokumentation der Patientendaten?
Nach sicherer Indikationsstellung und vorliegender Einverständniserklärung wird die geplante Prozedur nach den üblichen Standards durchgeführt und im Anschluss in dem online-Datenerfassungssystem dokumentiert. Nach frühestens 14 Tagen muss der Datensatz durch Eingabe möglicher Komplikationen, ggf. Probenergebnisse und eines Follow-ups vervollständigt werden. Darüber hinaus werden keine weiteren Informationen oder spezielle Untersuchungen für das Register benötigt.
Gibt es die Möglichkeit, dass mehrere Personen des teilnehmenden Krankenhauses Zugriff auf den geschützten Online-Bereich haben können?
Ja. Nach der Registrierung des teilnehmenden Zentrums wird eine spezielle Institutionsnummer vergeben. Unter dieser werden alle dokumentierenden Mitarbeiter (Studienärzte oder Study nurses) persönlich angelegt. Alle patientenbezogenen Daten werden pseudonymisiert. Jedes Zentrum hat nur Zugriff auf die Datensätze der „eigene Patienten“. Die Daten werden auf einem externen Server gesammelt und verwaltet, der nach den höchstmöglichen Sicherheitskriterien zertifiziert ist.
Ist die Teilnahme für die Studienzentren mit Kosten verbunden?
Die Teilnahme ist für alle Studienzentren über die Laufzeit von 5 Jahren kostenfrei.
Ich bin interessiert - Gibt es die Möglichkeit für einen Testzugang für mein Studienzentrum?
Ja. Gerne können Sie sich zunächst einen Überblick über die Plattform verschaffen um zu entscheiden, ob Sie teilnehmen wollen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Studienbetreuung unter: invus.register@mhb-fontane.de
Wie kann man teilnehmen? Wie lange dauert die Teilnahme?
Zur Teilnahme wenden Sie sich bitte an die Studienbetreuung unter: invus.register@mhb-fontane.de Nach Vereinbarung eines Kooperationsvertrags, welche die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften sowie die Einhaltung des Datenschutzes bei der Erhebung der Daten für das Register regelt, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten. Die Teilnahme ist auf die Dauer der Registerlaufzeit begrenzt und kann jederzeit vom Krankenhaus kurzfristig schriftlich gekündigt werden. Im Falle der Kündigung bleiben die bereits in der Datenbank erfassten Patientendaten erhalten, da die Einwilligung durch den Patienten durch das Ausscheiden der Klinik unberührt bleibt.
Muss ich ein Ethikvotum für mein Studienzentrum einholen?
Bisher war für jedes Bundesland ein zusätzliches Zweit-Ethikvotum erforderlich. Diese Hürde ist erfreulicherweise zum 01. Januar 2025 aufgrund einer Vereinbarung von Bundesärztekammer (BÄK) und Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) gefallen. Für multizentrische medizinische Studien wird zukünftig ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen. Dieses Ethikvotum liegt für unsere Registerstudie seitens der Medizinischen Hochschule Brandenburg „Theodor Fontane“ vor. Alle Studienzentren außerhalb Brandenburgs müssen nunmehr nur noch ihre Teilnahme an der Studie bei der eigenen zuständige Ethik-Kommission anzeigen. Die erforderlichen Unterlagen haben wir bereits zusammengestellt und hoffen sehr, dass diese Ihren Start im INVUS-Register deutlich erleichtern wird.
